Steuerberatung für Privatpersonen
Finanzbuchführung
Lohnbuchhaltung
Wenn es um Steuern geht, müssen Unternehmen sowohl die gegenwärtigen Vorgänge korrekt abwickeln, als auch vorrausschauend planen. In der Steuerberatung und Steuerplanung stehen deshalb die steuerlichen Auswirkungen von Investitionen und Ereignissen im Zentrum. Dabei gilt es, die rechtlichen Grundlagen der Steuergesetze optimal auszuloten, um wirtschaftliche und effiziente Lösungen zu finden. Wer ein Unternehmen erfolgreich führen will, muss frühzeitig die richtigen Weichen stellen und laufend wirtschaftliche und steuerliche Faktoren in der Planung und Steuerung aufeinander abstimmen.
Egal welche Rechtsform Ihr Unternehmen hat, wir beraten Sie durch unsere besondere Qualifikation als Fachanwältin für Steuerrecht umfassend für einen langfristigen Unternehmenserfolg. Regelmäßige Fortbildungen sorgen dafür, dass wir aktuelle Änderungen und Entwicklungen jederzeit berücksichtigen.
Erstellung von Jahresabschlüssen als steuerliche Einnahme- und Überschussrechnungen
Sonstige Abschlüsse: Eröffnungsbilanzen, Aufgabebilanzen, Zwischenabschlüsse, Abschluss bei Auseinandersetzung oder Liquidation etc.
Handelsrechtliche Jahresabschlüsse für Banken und das elektronische Handelsregister
Optimierung von Jahresabschlüssen für die Offenlegung im elektronischen Unternehmens- und Handelsregister
Abgabe aller betrieblichen Steuererklärungen
Beratung bei der Wahl der Rechtsform und bei Umwandlungen
Ziel- und zukunftsorientierte Steuerplanung und -gestaltung
Steueroptimierung
Beratung und Planung bei Unternehmensnachfolge
Gesellschaftsverträge und Verträge mit Gesellschaftern und Angehörigen
Beratung zur Altersvorsorge und Pensionszusage