Die Künstlersozialkasse sorgt vor allem dafür, dass selbstständige Künstler und Publizisten einen ähnlichen Schutz wie klassische Arbeitnehmer genießen. Die Abgabe muss von Unternehmen geleistet werden, die künstlerische oder publizistische Leistungen in Anspruch nehmen oder verwerten. Aufgrund uneinheitlicher Begriffverwendung und unübersichtlicher Branchen stellt sich dies oft als große Herausforderung heraus. Wir beraten Sie und Ihr Unternehmen gerne in Fragen der Künstlersozialkasse, um hohe Nachzahlungen aufgrund von verstärkten Prüfungen der deutschen Rentenversicherung zu vermeiden.
Prüfung der Abgabepflichtigkeit Ihres Unternehmens
Beratung zur Abgabe Ihres Unternehmens in Hinblick auf Bemessungsgrundlagen und Freibeträgen
Prüfung der Abgabepflicht für Geschäftsführer und Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft
Statusfeststellung von Erwerbstätigen hinsichtlich der Künstlersozialkasse
Beratung zur Sozialversicherung von klassischen Arbeitnehmern im künstlerischen Bereich