Ob Unternehmensnachfolge oder private Vererbung — die steuerlichen und rechtlichen Aspekte machen dieses Thema zu einem komplexen. Dennoch gilt es die entsprechenden Regelungen rechtzeitig zu treffen, um vorzusorgen und unerwartete Umstände und Ereignisse zu meistern. Da der Staat im Extremfall eine Vererbung mit bis zu 50 Prozent besteuert, ist das Treffen von klugen Regelungen geboten. Dabei unterstützen wir Sie gerne mit unserer langjährigen Erfahrung im sowohl privaten als auch geschäftlichen Kontext.
Beratung bezüglich letztwilliger Verfügungen und Erstellung letztwilliger Verfügungen
Vorweggenommene Erbfolge
Testamentsvollstreckung
Abwägung zwischen zivil- und steuerrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten
Vorsorgevollmachten und Generalvollmachten
Patientenverfügungen
Hilfe bei Erbauseinandersetzungen
Mitglied in der Vereinigung für Erbrecht
seit 2018 Teilnahme am Fachanwaltslehrgang zur Fachanwältin für Erbrecht
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