Erbrecht

Regelungen für den Ernstfall

 
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Ob Unternehmensnachfolge oder private Vererbung — die steuerlichen und rechtlichen Aspekte machen dieses Thema zu einem komplexen. Dennoch gilt es die entsprechenden Regelungen rechtzeitig zu treffen, um vorzusorgen und unerwartete Umstände und Ereignisse zu meistern. Da der Staat im Extremfall eine Vererbung mit bis zu 50 Prozent besteuert, ist das Treffen von klugen Regelungen geboten. Dabei unterstützen wir Sie gerne mit unserer langjährigen Erfahrung im sowohl privaten als auch geschäftlichen Kontext.

 

Wir beraten Sie in folgenden Punkten:

  • Beratung bezüglich letztwilliger Verfügungen und Erstellung letztwilliger Verfügungen

  • Vorweggenommene Erbfolge

  • Testamentsvollstreckung

  • Abwägung zwischen zivil- und steuerrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten

  • Vorsorgevollmachten und Generalvollmachten

  • Patientenverfügungen

  • Hilfe bei Erbauseinandersetzungen

 

Unsere besondere Kompetenz:

  • Mitglied in der Vereinigung für Erbrecht

  • seit 2018 Teilnahme am Fachanwaltslehrgang zur Fachanwältin für Erbrecht

 

Ihre unverbindliche Anfrage:

Sie möchten unverbindlich wegen einer erbrechtlichen Frage Kontakt mit uns aufnehmen? Dann können Sie hier unkompliziert Ihr Anliegen mit einem Online-Fragenkatalog an uns übermitteln – wir melden uns bei Ihnen. Ihre Anfrage ist kostenfrei.